Rechtsprechung
SG Dresden, 11.03.2009 - S 25 KR 419/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 28.04.1987 - 12 RK 50/85
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses - Abfindung - Arbeitslosengeld - Ruhen …
Auszug aus SG Dresden, 11.03.2009 - S 25 KR 419/07
Nach der Rechtsprechung des BSG handelt es sich bei einer Abfindung um eine Einnahme, die dem Lebensunterhalt zu dienen bestimmt ist (BSG, Urteil vom 28.04.1987 - 12 RK 50/85, RNr. 13ff.; Urteil vom 23.02.1988 - 12 RK 34/86, RNr. 13; Urteil vom 21.02.1990 - 12 RK 15/89, RNr. 17).Allerdings ist zu berücksichtigen, dass eine Abfindung sich im Allgemeinen aus einem aus einer Abgeltung für den vorzeitig (vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist) eingetretenen Wegfall des Arbeitsentgeltes ("Arbeitsentgeltanteil") und zum anderen aus einer Entschädigung für den Verlust sozialer Besitzstände, insbesondere des Arbeitsplatzes ("sozialer Anteil") zusammensetzt (BSG, Urteil vom 28.04.1987 - 12 RK 50/85, RNr. 14).
Allein die Tatsache, dass die Abfindung auch insoweit in einem Betrag ausgezahlt wurde, kann sie ihrer Zweckbestimmung, der Bestreitung des Lebensunterhalts über einen längeren Zeitraum zu dienen, nicht entziehen (BSG, Urteil vom 28.04.1987 - 12 RK 50/85, RNr. 17).
Zur Ermittlung des Arbeitsentgeltanteils als Anteil an der Gesamtabfindung sind die Vorschriften des Arbeitsförderungsrechts zum Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeldes wegen des Erhaltes einer Abfindung heranzuziehen (vgl. BSG, Urteil vom 28.04.1987 - 12 RK 50/85, RNr. 14f.).
- BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88
Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung
Auszug aus SG Dresden, 11.03.2009 - S 25 KR 419/07
Hintergrund der Einfügung der Vorschrift des § 23a SGB IV war die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.01.1995 (1 BvR 892/88, BVerfGE 92, 53). - BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 13/03 R
Verzicht eines privat krankenversicherten und beihilfeberechtigten …
Auszug aus SG Dresden, 11.03.2009 - S 25 KR 419/07
Werden diese Pflichten durch den Sozialversicherungsträger verletzt, ist der Zustand wieder herzustellen, der bestehen würde, wenn die Pflichtverletzung nicht eingetreten wäre und der Sozialleistungsträger sich rechtmäßig verhalten hätte, (vgl. z.B. Urteil des BSG vom 24. Juli 2003 - B 4 RA 13/03 R).
- BSG, 23.02.1988 - 12 RK 34/86
Grundlohn - Arbeitsverhältnis - Beendigung - Abfindung - Arbeitslosengeld - …
Auszug aus SG Dresden, 11.03.2009 - S 25 KR 419/07
Nach der Rechtsprechung des BSG handelt es sich bei einer Abfindung um eine Einnahme, die dem Lebensunterhalt zu dienen bestimmt ist (BSG, Urteil vom 28.04.1987 - 12 RK 50/85, RNr. 13ff.; Urteil vom 23.02.1988 - 12 RK 34/86, RNr. 13; Urteil vom 21.02.1990 - 12 RK 15/89, RNr. 17). - BSG, 21.02.1990 - 12 RK 15/89
Berechnung der Höhe des Krankenversicherungsbeitrags ; Ausgleich der mit der …
Auszug aus SG Dresden, 11.03.2009 - S 25 KR 419/07
Nach der Rechtsprechung des BSG handelt es sich bei einer Abfindung um eine Einnahme, die dem Lebensunterhalt zu dienen bestimmt ist (BSG, Urteil vom 28.04.1987 - 12 RK 50/85, RNr. 13ff.; Urteil vom 23.02.1988 - 12 RK 34/86, RNr. 13; Urteil vom 21.02.1990 - 12 RK 15/89, RNr. 17). - BSG, 09.03.1982 - 3 RK 43/80
Leistungsinhalt der Krankenpflege; Zulässigkeit einer Erweiterung; …
Auszug aus SG Dresden, 11.03.2009 - S 25 KR 419/07
Dabei muss das mit dem Herstellungsanspruch Begehrte rechtlich zulässig sein (BSGE 53, 144).